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Uns ist ein enges, menschliches und vor allem gutes Verhältnis zu unseren Kunden sehr wichtig!

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Zufriedene Kunden
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Sehr netter Immobilienkaufmann! Waschechter Ostfriese. Immer wieder gerne!
Martin Meier
Zufriedener Kunde

Häufig gestellte Fragen

Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich. Genauso wie Sie Ihre Steuer selbst machen oder das Auto reparieren können. Wozu einen Anwalt einschalten, es steht doch alles im Gesetzbuch BGB…? So stellt sich immer wieder der „Ebay-Gedanke“ ein, denn ein paar Fotos machen und auf bekannten Portalen eine Anzeige schalten, kann wirklich jeder. Allerdings ist eine Immobilie nicht mit einem Konsumgut wie Kleidung oder Elektronik zu vergleichen, da hierfür die Rechtssprechung viel komplexer ist und sich fortlaufend ändert. Hinweispflichtige Mängel, Energieausweis und Mietpreisbremse sind nur drei Beispiele. Zudem kommt noch eine emotionale Befangenheit dazu, die einen Menschen unweigerlich zu irrationalen Handlungen führen. Deswegen vertritt sich ein Rechtsanwalt nicht selbst vor Gericht und ein Arzt operiert keine eigenen Familienangehörige. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Welche Kosten entstehen beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis?
Diese Kosten werden als Erwerbsnebenkosten bezeichnet. Hierzu zählen alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf einer Immobilie oder Wohneigentum zusätzlich zum regulären Kaufpreis anfallen. Das sind: a) die anfallenden Notarkosten. Hierin enthalten sind beispielsweise die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages und das Einholen der benötigten Genehmigungen. Die Notarkosten liegen je nach Umfang der getätigten Leistungen bei durchschnittlich 1,5 Prozent des Kaufpreises. b) die Grunderwerbsteuer. Sie ist an das Finanzamt zu zahlen. Die Höhe wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Sie beträgt in Sachsen-Anhalt derzeit 5 Prozent. c) Kosten für einen in Anspruch genommenen Makler. Werden die Leistungen eines Maklers in Anspruch genommen, so wird in der Regel bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklercourtage von durchschnittlich 5 % des Kaufpreises, zzgl. Umsatzsteuer fällig.
Was ist das Bestsellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Ich möchte meine Wohnung kündigen - was tun?

Seit dem Jahr 2002 gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum.

Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Datum der Absendung oder der Poststempel. Daher gilt: Bitte rechtzeitig losschicken – und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.

In älteren Mietverträgen wurden teilweise individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis in jedem Falle schriftlich kündigen müssen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.

Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Februar bei Ihrem Vermieter ein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.04 des betreffenden Jahres.

Was ist das Hausgeld?

Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.

Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.

Was ist eine Eigentümerversammlung?

Normalerweise findet einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen.

Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn.

Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, welche nicht anwesend waren.

Was sind Rücklagen und wofür werden diese gebildet?

Jedes Haus benötigt nach der Zeit einen frischen Anstrich. Um Reparaturen bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Hiervon werden Instandhaltungs- und setzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählt z.B. die Heizungsanlage, die Fassade oder das Treppenhaus.

Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in das „große Sparschwein“ der Gemeinschaft.

Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.

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wir helfen ihnen gerne weiter! Scheuen sie sich nicht uns zu kontaktieren.
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